Bezeichnung "Alkoholfreies Bier"

Mitte der 80-er Jahre kamen erste Biere, die als „alkoholfrei“ bezeichnet wurden auf den Markt.

Je nach angewandtem Herstellungsverfahren enthält alkoholfreies Bier geringe Spuren an Restalkohol. Der Restalkohol liegt zwischen 0,015 und 0,5 Vol. %. Für die Deklaration von Bier als „alkoholfrei“ gibt es keine gesetzlichen Regelungen oder Leitsätze. 

Zurückgehend auf eine Initiative der Fruchtsaftindustrie in den 50-er Jahren werden in Deutschland Getränke bis zu einem Alkoholgehalt von 0,5 Vol. % Alkohol als „alkoholfrei“ bezeichnet.

„frei“ bedeutet nicht Null

Während die Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten für die Bezeichnung „alkoholfrei“ einen Restalkoholgehalt von 0,5 Vol. % – ohne Zusatzdeklaration – für erlaubt ansieht, sind in einigen Mitgliedstaaten sowohl geringere Alkoholgehalte also auch höhere Alkoholgehalte erlaubt.

Alkohol in Lebensmitteln

Alkohol wird meist mit alkoholischen Getränken in Zusammenhang gebracht. Allerdings umfasst die Gruppe der Alkohole eine Vielzahl von weiteren chemischen Verbindungen, von denen einige auch in der Natur – und damit auch in Lebensmitteln – vorkommen.

Beispielhaft sind zu nennen:

Essig
3 g Alkohol / pro Liter 

Mischbrot
2 - 4 g Alkohol / pro Kilo 

Kefir
6 g Alkohol / pro Liter

Königskuchen
6,2 g Alkohol / pro Kilo 

Sauerkraut
2 - 8 g Alkohol / pro Kilo

reife Bananen
6 g Alkohol / pro Kilo

Apfelsaft
2 g Alkohol / pro Liter

Alkoholfreies Bier
4 g / pro Liter = 0,5 Vol. %

 

Restalkohol – ernährungsphysiologische Unbedenklichkeit

Der verbleibende Restalkohol in alkoholfreiem Bier hat nach medizinischen Erkenntnissen keine messbaren physiologischen Wirkungen im Körper.

Wenn eine physiologische Wirkung des alkoholfreien Bieres gegeben wäre, dann müsste die Rückfallgefahr durch manche Fruchtsäfte viel höher sein, bedenkt man, dass etwa Traubensäfte über einen erheblich höheren Alkoholgehalt verfügen als alkoholfreies Bier.

Alkoholfreies Bier und Risikogruppen

Schwangere sollten während der Zeit der Schwangerschaft vorsichtshalber auf den Konsum dieser alkoholhaltigen Lebensmittel verzichten.

Trockenen Alkoholikern ist vom Konsum alkoholfreien Bieres abzuraten. 

Ergebnis

Alkoholfreie Biere finden die Akzeptanz beim Verbraucher.

Bereits geringe Mengen Alkohol garantieren den biertypischen Geschmack, da sie die Wirkung eines sonst nicht vorhandenen Geschmacksträgers übernehmen.

© Eder & Heylands Brauerei GmbH & Co. KG