Mitte der 80-er Jahre kamen erste Biere, die als „alkoholfrei“ bezeichnet wurden auf den Markt.
Je nach angewandtem Herstellungsverfahren enthält alkoholfreies Bier geringe Spuren an Restalkohol. Der Restalkohol liegt zwischen 0,015 und 0,5 Vol. %. Für die Deklaration von Bier als „alkoholfrei“ gibt es keine gesetzlichen Regelungen oder Leitsätze.
Zurückgehend auf eine Initiative der Fruchtsaftindustrie in den 50-er Jahren werden in Deutschland Getränke bis zu einem Alkoholgehalt von 0,5 Vol. % Alkohol als „alkoholfrei“ bezeichnet.
„frei“ bedeutet nicht Null
Während die Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten für die Bezeichnung „alkoholfrei“ einen Restalkoholgehalt von 0,5 Vol. % – ohne Zusatzdeklaration – für erlaubt ansieht, sind in einigen Mitgliedstaaten sowohl geringere Alkoholgehalte also auch höhere Alkoholgehalte erlaubt.
Alkohol in Lebensmitteln
Alkohol wird meist mit alkoholischen Getränken in Zusammenhang gebracht. Allerdings umfasst die Gruppe der Alkohole eine Vielzahl von weiteren chemischen Verbindungen, von denen einige auch in der Natur – und damit auch in Lebensmitteln – vorkommen.
Beispielhaft sind zu nennen:
Essig
3 g Alkohol / pro Liter
Mischbrot
2 - 4 g Alkohol / pro Kilo
Kefir
6 g Alkohol / pro Liter
Königskuchen
6,2 g Alkohol / pro Kilo
Sauerkraut
2 - 8 g Alkohol / pro Kilo
reife Bananen
6 g Alkohol / pro Kilo
Apfelsaft
2 g Alkohol / pro Liter
Alkoholfreies Bier
4 g / pro Liter = 0,5 Vol. %
Restalkohol – ernährungsphysiologische Unbedenklichkeit
Der verbleibende Restalkohol in alkoholfreiem Bier hat nach medizinischen Erkenntnissen keine messbaren physiologischen Wirkungen im Körper.
Wenn eine physiologische Wirkung des alkoholfreien Bieres gegeben wäre, dann müsste die Rückfallgefahr durch manche Fruchtsäfte viel höher sein, bedenkt man, dass etwa Traubensäfte über einen erheblich höheren Alkoholgehalt verfügen als alkoholfreies Bier.
Alkoholfreies Bier und Risikogruppen
Schwangere sollten während der Zeit der Schwangerschaft vorsichtshalber auf den Konsum dieser alkoholhaltigen Lebensmittel verzichten.
Trockenen Alkoholikern ist vom Konsum alkoholfreien Bieres abzuraten.
Ergebnis
Alkoholfreie Biere finden die Akzeptanz beim Verbraucher.
Bereits geringe Mengen Alkohol garantieren den biertypischen Geschmack, da sie die Wirkung eines sonst nicht vorhandenen Geschmacksträgers übernehmen.
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